ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
1. Allgemeine Verkaufsbedingungen
Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen sind Bestandteil des Hotelvertrags. Die Buchungsbedingungen haben jedoch Vorrang vor diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen, soweit sie ihnen widersprechen. Von ihnen kann nur schriftlich abgewichen werden. Sie gelten unter Ausschluss aller allgemeinen Verkaufsbedingungen auf den Unterlagen des Kunden, soweit sie mit diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen in Widerspruch stehen.
2. Definitionen Auftragnehmer - Auftraggeber
Bei der Anwendung dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen bezeichnet der Begriff: "Vertragspartner" die natürliche oder juristische Person, die einen Hotelreservierungsvertrag abschließt und/oder zu einer (Gegen-)Zahlung verpflichtet ist; "Kunde" die natürliche(n) Person(en), die in einem Hotel übernachten möchte(n). Eine Person, die in einem Hotel übernachtet, ist nicht notwendigerweise eine Vertragspartei: Ein Hotelvertrag kann in ihrem Namen von einem Dritten abgeschlossen werden.
3. Ort der Leistungserbringung
Die Leistungen werden am Sitz des Hotelbetreibers erbracht, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
4. Beschwerderegelung
Reklamationen bezüglich der erbrachten Leistung werden nur akzeptiert, wenn sie innerhalb von sieben Kalendertagen nach Erbringung der Leistung per Einschreiben an den Hotelier gerichtet werden.
5. Hotelvertrag
Nach dem Hotelvertrag ist der Hotelier verpflichtet, dem Kunden eine Unterkunft und die üblichen Dienstleistungen zu gewähren. Unter üblichen Leistungen sind die üblichen Leistungen des Hotels entsprechend seiner Kategorie zu verstehen, einschließlich der Zimmer und verschiedener Gemeinschaftseinrichtungen, die dem Gast in der Regel zur Verfügung gestellt werden. 2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, den vereinbarten Preis zu zahlen.
6. Form des Hotelvertrags
Für den Vertrag ist keine Form vorgeschrieben. Der Vertrag kommt durch die ausdrückliche Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Im Falle eines schriftlichen Vertrages hat der Beherberger das An- und Abreisedatum des Kunden sowie den vereinbarten Preis, die Beschreibung der vereinbarten Leistungen und etwaige Vorauszahlungsregelungen anzugeben.
7. Dauer der reservierten Übernachtung
Wenn ein Kunde eine bestimmte Anzahl von Übernachtungen reserviert, muss das Anfangs- und Enddatum im Hotelvertrag angegeben werden. Die Reservierung endet dann an dem im Hotelvertrag angegebenen Tag, spätestens um 11 Uhr. Hat der Kunde das Zimmer am Abreisetag nicht bis 11 Uhr verlassen, wird eine Zusatznacht zu den zu diesem Zeitpunkt geltenden Tarifen berechnet.
Reserviert der Kunde nicht eine bestimmte Anzahl von Nächten, so gilt der Hotelvertrag als für mehrere aufeinanderfolgende Tage geschlossen. In diesem Fall muss die Kündigung durch eine der beiden Parteien bis spätestens 11 Uhr des folgenden Tages erfolgen, damit die Reservierung beendet werden kann. Die Kündigung des Beherbergers gegenüber dem Gast gilt als an die Vertragspartei gerichtet. Die Kündigung wird dem Vertragspartner schriftlich bestätigt.
Der Vertrag gilt als beendet, wenn der Kunde das Zimmer vor 11 Uhr verlässt und alle fälligen Beträge bezahlt sind.
8. Fernvereinbarung
Wurde der Vertrag im Fernabsatz geschlossen, besteht kein Widerrufsrecht. Für Verbraucher (im Sinne von Artikel I.1.2° des Wirtschaftsgesetzbuchs) gilt die Bestimmung von Artikel VI.53, 12° des Wirtschaftsgesetzbuchs, so dass sie ebenfalls kein Widerrufsrecht haben.
9. Nichterfüllung des Vertrages
Eine vollständige oder teilweise Stornierung der Buchung ist für beide Parteien bis zu 2 Tage vor dem Anreisetag ohne Entschädigung möglich.
Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Stornierung einer Buchung weniger als 2 Tage vor dem Anreisetag schuldet die stornierende Partei der anderen Partei eine Entschädigung in Höhe des Buchungsbetrags.
Erscheint der Kunde nicht zum geplanten Anreisetermin, wird eine pauschale Entschädigung in Höhe des vollen Buchungsbetrags fällig.
Wenn der Hoteleigentümer nicht in der Lage ist, den Vertrag am erwarteten Anreisetag zu erfüllen, bietet er dem Gast eine andere Unterkunft von gleicher oder höherer Qualität oder Kategorie an. Eine etwaige Preisdifferenz geht zu Lasten des Hotelbetreibers.
10. Preis
Es gilt der im Vertrag festgelegte Preis, es sei denn, der Hoteleigentümer ist gezwungen, den Preis entsprechend der Entwicklung seiner festen und/oder variablen Kosten anzupassen.
In diesem Fall erfolgt die Preisrevision auf der Grundlage der folgenden Preisrevisionsformel, die im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der Rechtsprechung aufgestellt wurde: P = p {a + b (S/s) + c (I/i)}
Hier gilt das Folgende:
- P = der neue Preis
- p = der ursprünglich im Angebot vorgesehene Preis
- a = der Prozentsatz des Preises, der nicht für eine Revision in Frage kommt (a >= 0,20)
- b= der Anteil der Arbeitskosten am Gesamtpreis
- S = der neue Lohnindex (im Monat vor der Bezahlung der Rechnung)
- s = ursprünglicher Lohnindex (im Monat vor dem Datum des Angebots)
- c= der Anteil der Materialkosten am Gesamtpreis
- I = der neue Materialindex (im Monat vor der Bezahlung der Rechnung)
- i = der ursprüngliche Materialindex (der Monat vor dem Datum des Angebots)
- a + b + c = 1"
Hält der Beherberger eine Änderung der Tarife für erforderlich, so teilt er dies dem Vertragspartner und dem Gast mindestens einen Monat im Voraus oder, falls dies nicht möglich ist, so bald wie möglich (falls es sich nicht um dieselbe Person handelt) schriftlich mit.
11. Zahlungsmodalitäten
Der Hoteleigentümer hat die Möglichkeit, eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen. Siehe Artikel 23.
Erhält der Hotelier im Namen des Vertragspartners einen Geldbetrag im Voraus, so gilt dieser als Anzahlung auf den Vertragspreis, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
Hotelrechnungen sind bei Vorlage in bar zu bezahlen.
Bei teilweiser Bestreitung der Hotelrechnung ist der unbestrittene Teil ebenfalls in bar zu zahlen. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Hotelier nicht verpflichtet, Schecks, Dividenden, Kreditkarten oder andere aufgeschobene Zahlungsformen zu akzeptieren, und die Zahlung muss in der Währung des Landes erfolgen, in dem sich das Hotel befindet.
Der Auftragnehmer haftet für die Bezahlung aller für den Auftraggeber erbrachten Leistungen, einschließlich der bei Vertragsabschluss festgelegten Leistungen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart, so dass diese Kosten zu Lasten des Auftraggebers gehen.
Auf Beträge, die bei Fälligkeit nicht bezahlt werden, werden automatisch Verzugszinsen erhoben. Bei Verbrauchern werden diese Zinsen nach dem gesetzlichen Zinssatz berechnet, der beginnt, sobald eine Frist von 14 Kalendertagen nach einer ersten (kostenlosen) Inverzugsetzung verstrichen ist, ohne dass die Beträge bezahlt worden sind. Gegenüber Unternehmen werden Verzugszinsen ohne Inverzugsetzung fällig. Diese Zinsen werden gemäß dem Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr berechnet. Darüber hinaus wird eine Pauschalentschädigung in Höhe von 10% auf den ausstehenden Betrag fällig, unbeschadet etwaiger Gerichts- und Vollstreckungskosten.
Stellt der Hoteleigentümer jedoch die vertraglich vereinbarte Unterkunft nicht zum vereinbarten Anreisetermin zur Verfügung oder stellt er keine andere Unterkunft von gleichwertiger oder höherer Qualität oder Kategorie gemäß Artikel 9 Absatz 4 zur Verfügung, so ist der Vertragspartner verpflichtet, einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 175 EUR pro nicht bereitgestellter Nacht, höchstens jedoch 350 EUR, zuzüglich der in Absatz 7 vorgesehenen Zinsen zu zahlen.
12. Verstoß gegen den Hotelvertrag
Jede schwerwiegende oder wiederholte Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen durch eine der Vertragsparteien berechtigt die andere Partei zur sofortigen fristlosen Kündigung des Vertrags, ohne dass sie der verletzenden Partei Schadenersatz leisten muss.
13. Haftung des Hoteleigentümers für Schäden und Verwahrung des Hotels
Der Hoteleigentümer haftet nicht für Schäden, wenn diese auf ein Ereignis zurückzuführen sind, das trotz der erforderlichen Vorkehrungen in Anbetracht der Umstände und Folgen nicht vermieden werden konnte (höhere Gewalt).
Ebenso haftet der Hotelier nicht für Schäden, die durch einen auch nur teilweisen Fehler des Kunden entstanden sind.
Die Verwahrung in Hotels ist gesetzlich in den unten zitierten Artikeln 1952 ff. des (alten) Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt.
Artikel 1952
"Der Hoteleigentümer haftet als Verwahrer für die Beschädigung, Zerstörung oder den Diebstahl von Gegenständen, die ein Gast in das Hotel mitbringt; die Aufbewahrung solcher Gegenstände gilt als Aufbewahrung aus Not.
Mitgebrachte Gegenstände werden als solche betrachtet:
a) die sich während der Zeit, in der der Gast im Hotel übernachtet, im Hotel befinden;
b) die der Beherberger oder eine von ihm beauftragte Person während der Zeit, in der dem Gast eine Schlafgelegenheit zur Verfügung steht, unter seiner Aufsicht außerhalb des Hotels einnimmt;
c) die der Hotelier oder eine Person, die seine Dienste anbietet, unter seiner Aufsicht innerhalb oder außerhalb des Hotels während eines angemessenen Zeitraums vor oder nach der Zeit, in der der Gast dort übernachtet, einnimmt; die in diesem Artikel genannte Haftung ist pro Schadensfall auf das Hundertfache des Übernachtungspreises pro Tag der Übernachtung begrenzt. Der König kann gegebenenfalls die Daten zur Bestimmung dieses Preises festlegen."
Der Königliche Erlass vom 24. Juni 1973 (B.S. 14. August 1973) legt fest, dass der Tagessatz für die Zimmervermietung (auf den sich Artikel 1952 Absatz 3 (alt) des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezieht) den Betrag des vom Hotelier veröffentlichten Übernachtungspreises zuzüglich eines (gegebenenfalls vorgesehenen) Prozentsatzes für die angebotenen Dienstleistungen umfasst.
Artikel 1953
"Der Hoteleigentümer haftet unbeschränkt: a) wenn die Sachen dem Hoteleigentümer oder den von ihm beauftragten Personen zur Aufbewahrung übergeben worden sind; b) wenn er es abgelehnt hat, Sachen, zu deren Aufbewahrung er verpflichtet ist, in Verwahrung zu nehmen; c) wenn die Beschädigung, die Zerstörung oder der Diebstahl der in Artikel 1952 genannten Sachen auf ein Verschulden von ihm oder den von ihm beauftragten Personen zurückzuführen ist.
Der Beherberger ist verpflichtet, Wertpapiere, Geld oder Kostbarkeiten zu verwahren;
kann er die Annahme nur verweigern, wenn sie gefährlich sind oder wenn sie unter Berücksichtigung der Größe des Hotels und der Umstände einen übermäßigen wirtschaftlichen Wert haben oder eine Belästigung darstellen.
Er kann verlangen, dass der ihm anvertraute Gegenstand in einer verschlossenen oder versiegelten Verpackung aufbewahrt wird."
Artikel 1954
"Der Beherberger haftet nicht, soweit die Beschädigung, die Zerstörung oder der Diebstahl darauf zurückzuführen ist:
(a) der Gast oder eine Person, die ihn begleitet, bei ihm beschäftigt ist oder ihn besucht;
(b) höhere Gewalt; (c) bewaffneter Diebstahl;
(d)die Art oder den Mangel der Sache;"
Artikel 1954bis
"Die Rechte des Gastes erlöschen, wenn er den eingetretenen Schaden nicht unverzüglich nach seiner Feststellung anzeigt, es sei denn, dass der Schaden durch ein Verschulden des Beherbergers oder der Personen, die ihm ihre Dienste zur Verfügung stellen, verursacht worden ist."
Artikel 1954b
"Jede Erklärung oder Klausel, die die Haftung des Hoteliers für das schädigende Ereignis ausschließt oder einschränkt, ist nichtig."
Artikel 1954quater
"Die Artikel 1952, 1953 und 1954bis gelten weder für Fahrzeuge noch für an Ort und Stelle zurückgelassene Gegenstände, die zu ihrer Ladung gehören, noch für lebende Tiere."
14. Verantwortung des Auftraggebers/Auftragnehmers
Der Kunde und der Vertragspartner haften dem Hotelier als Gesamtschuldner für alle Schäden, die an Personen, am Gebäude, an der Einrichtung des Hotels und an öffentlich zugänglichen Stellen entstehen. Dementsprechend kann der Hotelier sowohl den Gast als auch den Vertragspartner auf Schadensersatz verklagen.
15. Verhalten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, sich den Gepflogenheiten und der Hausordnung des Hotels, in dem er sich aufhält, entsprechend zu verhalten; diese Hausordnung liegt dem Kunden zur Einsichtnahme vor. Ein schwerwiegender oder wiederholter Verstoß gegen diese Vorschriften berechtigt den Hotelier zur sofortigen frist- und entschädigungslosen Kündigung des Vertrages.
16. Haustiere
Wenn ein Kunde ein Haustier in das Hotel mitbringen möchte, ist er verpflichtet zu prüfen, ob die Hotelordnung dies zulässt.
Es gibt keine Haustiere sind im Hotel Shamon nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen verstoßen gegen die Hotelordnung und führen zu einer Entschädigungszahlung an das Hotel gemäß Artikel 14 und darüber hinaus zur sofortigen Auflösung des Vertrags gemäß Artikel 15.
17. Belegung und Freigabe von Räumen: Check in / Check out
Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, müssen die für einen Kunden reservierten Zimmer bis 16 Uhr zur Verfügung stehen und die Kundenzimmer, die das Hotel verlassen, müssen bis 11 Uhr geräumt sein.
18. Kontrolle der Reisenden
Bei der Ankunft im Hotel muss der Kunde seinen Personalausweis vorzeigen, damit er in das polizeiliche Protokoll eingetragen werden kann, das er unterschreiben muss.
19. Gültigkeit der Reservierung und verspätete Ankunft
Eine vom Hotelier angenommene Reservierung ist nur bis 22 Uhr gültig. Bei Verspätung ist der Gast verpflichtet, den Hotelier zu informieren und seine genaue Ankunftszeit anzugeben. Eine vom Gast nicht gemeldete verspätete Ankunft, d. h. eine Ankunft nach der vereinbarten Zeit, führt automatisch zur Auflösung des Hotelvertrags, und der Hotelier hat Anspruch auf Schadenersatz. Die Entschädigung wird auf den vollen Buchungsbetrag festgesetzt.
20. Höhere Gewalt und übermäßige Verschlimmerung der Verpflichtungen
Jeder Fall von höherer Gewalt entbindet eine Partei automatisch von jeder Verpflichtung, ohne dass die andere Partei eine Entschädigung verlangen kann.
Höhere Gewalt ist jedes Ereignis, das ein unüberwindbares Hindernis für die Erfüllung einer Verpflichtung darstellt, auf das die Partei, die sich darauf beruft, keinen Einfluss hat. Fälle von höherer Gewalt sind nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs üblicherweise als solche anerkannt.
In jedem Fall, aber nicht abschließend, stellen die folgenden Situationen höhere Gewalt für den Hoteleigentümer dar:
- Unfälle
- Bruch von Material
- außergewöhnliche Witterungsverhältnisse oder Naturkatastrophen
- Feuer
- Streiks
- Krieg und Terrorismus
- Diebstahl
- Pandemien
- Anordnung der Regierung, einschließlich der Anordnung einer Zwangsschließung, Teilschließung oder eines Betriebs unter strengen Auflagen
Der Hotelier, der sich auf höhere Gewalt beruft, muss den Kunden so schnell wie möglich schriftlich informieren.
Treten unvorhergesehene Umstände ein, die die Ausführung des Auftrags so übermäßig erschweren, dass seine Erfüllung vernünftigerweise nicht mehr verlangt werden kann, so kann der Auftrag und/oder der Auftragspreis angepasst werden. Der unvorhergesehene Umstand darf nicht dem Auftragnehmer zuzuschreiben sein, der sich auf ihn beruft.
Zunächst sollten die Parteien selbst den Hotelvertrag unter Berücksichtigung der veränderten Umstände neu aushandeln.
21. Verfall der gewährten Leistungen
Jede Hotelrechnung, die Gegenstand einer vom Hotelier genehmigten Preisminderung, Erstattung oder Provision ist, verfällt bei Nichtbezahlung der Rechnung am Fälligkeitstag.
22. Vorschuss
Vorschüsse in Höhe von 30% des Gesamtbetrages der vertraglich vereinbarten Leistungen sind unverzüglich, spätestens jedoch 2 Monate vor dem Anreisedatum, an den Hotelier zu zahlen. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der Hotelier berechtigt, die Hotelbuchung frist- und entschädigungslos zu stornieren.
23. Gruppenreservierungen
Werden Gruppenrabatte gewährt, so gilt als Gruppe eine Anzahl von mindestens 20 zahlenden Personen (Kunden), die tatsächlich im Hotel einchecken.
Die endgültige Anzahl der Gäste wird dem Hotelier spätestens eine Woche vor ihrer Ankunft mitgeteilt.
Die angegebene Nummer ist für die Begleichung der Hotelrechnung verbindlich.
Im Falle einer Stornierung durch eine Gruppe wird folgende Entschädigung gezahlt:
- 100% der Vertragssumme, abzüglich der erhaltenen Anzahlung, wenn die Stornierung am Tag des Beginns des Hotelvertrags erfolgt.
- 80% der Vertragssumme, abzüglich der erhaltenen Anzahlung, wenn die Stornierung am Vortag des Beginns des Hotelvertrags erfolgt.
- 50% der Vertragssumme, abzüglich der erhaltenen Anzahlung, wenn die Stornierung eine Woche vor dem Tag des Beginns des Hotelvertrags erfolgt.
- 25% der Vertragssumme, abzüglich der erhaltenen Anzahlung, wenn die Stornierung vier Wochen vor dem Tag des Beginns des Hotelvertrags erfolgt.
- 0% der Vertragssumme, abzüglich der erhaltenen Anzahlung, wenn die Stornierung mehr als vier Wochen vor dem Tag des Beginns des Hotelvertrags erfolgt.
24. Verarbeitung personenbezogener Daten
Der Hotelier verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden - einer natürlichen Person - gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (Allgemeine Datenschutzverordnung) und dem Gesetz vom 30. Juli 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (B.S. 5. September 2018).
Bei Beschwerden im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten kann sich der Kunde - die natürliche Person - an folgende Stelle wenden info@hotelshamon.be. Soweit dies nicht zu dem gewünschten Ergebnis führt, kann sich der Kunde - die natürliche Person - an die Datenschutzbehörde (www.gegevensbeschermingsautoriteit.be).
25. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
Der Hotelvertrag unterliegt dem belgischen Recht.
Für alle Streitigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag ist das zuständige Gericht am Sitz des Beherbergers zuständig. Ist der Gast ein Verbraucher im Sinne von Artikel I.1, 2° des Wirtschaftsgesetzbuches, so berührt diese Bestimmung nicht die Anwendung von Artikel 624, 1°, 2° und 4° des Gerichtsgesetzbuches.